Mietbedingungen / AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Erforderliche Unterlagen zur Anmietung bei der Ulus Autovermietung sind folgende:

  • Ein gültige Fahrerlaubnis, die mindestens zwei Jahre alt ist
  • Ein gültiger Personalausweis bzw. Aufenthaltstitel in Verbindung mit einem Reisepass
  • Bargeld, Debit- / Kreditkarte für die Bezahlung der Reservierung und die Hinterlegung der Kaution
     

1. Zustand des Fahrzeugs

Bei Übergabe wird der aktuelle Zustand des Fahrzeugs im Mietvertrag festgehalten, einschließlich aller bekannten Schäden. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Übernahme sorgfältig auf zusätzliche Mängel zu überprüfen und diese sofort an Ulus Autovermietung zu melden. Darüber hinaus muss der Mieter das Fahrzeug ordnungsgemäß und pfleglich behandeln, die gesetzlichen Bestimmungen einhalten und sicherstellen, dass es sich stets in einem verkehrssicheren Zustand befindet. Unbeaufsichtigte Fahrzeuge sind immer abzuschließen. Alle Fahrzeuge von Ulus Autovermietung sind Nichtraucher-Fahrzeuge.

2. Reparaturen während der Mietzeit

Sollte während der Mietzeit eine Reparatur notwendig werden, um den Betrieb oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, darf der Mieter eine Vertragswerkstatt bis zu einem Betrag von 50 EUR netto beauftragen. Alle anderen Reparaturen müssen vorab von Ulus Autovermietung genehmigt werden.

3. Kraftstoffe und andere Betriebsmittel

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (einschließlich Hybridfahrzeugen) werden dem Mieter vollgetankt übergeben und müssen bei Rückgabe ebenfalls vollgetankt sein. Wird das Fahrzeug nicht vollgetankt zurückgebracht, werden die Kosten für das Tanken sowie eine Servicegebühr gemäß der aktuellen Preisliste von Ulus Autovermietung in Rechnung gestellt.

Für Mietzeiten von mehr als 27 Tagen trägt der Mieter die Kosten für Nachfüllflüssigkeiten (z.B. Motoröl, Scheibenwischwasser) bis zu 8 % der jeweiligen Monatsmiete (netto). Bei Fahrzeugen mit AdBlue®-Tank muss dieser bei Rückgabe ebenfalls voll sein, andernfalls werden die Nachfüllkosten und eine Servicegebühr fällig.

4. Erforderliche Dokumente bei Abholung des Fahrzeugs

Der Mieter muss bei Fahrzeugabholung einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, eine im Inland gültige Fahrerlaubnis sowie ein Zahlungsmittel vorlegen, das mindestens 30 Tage über das Rückgabedatum des Fahrzeugs hinaus gültig ist. Falls diese Dokumente nicht vorgelegt werden, behält sich Ulus Autovermietung das Recht vor, den Mietvertrag zu stornieren. Ansprüche auf Nichterfüllung seitens des Mieters sind in solchen Fällen ausgeschlossen.

5. Fahrerlaubnis und weitere Fahrer

Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag aufgeführten Personen gefahren werden. Soll das Fahrzeug von weiteren Fahrern genutzt werden, muss dies vorher im Vertrag festgelegt werden. Pro zusätzlichem Fahrer fällt eine Gebühr an. Bei der Fahrzeugabholung müssen alle Fahrer ihren Führerschein im Original vorlegen.

6. Zulässige Nutzung

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug ausschließlich gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften zu verwenden. Die Nutzung ist untersagt für:

  • Motorsportveranstaltungen oder Übungsfahrten
  • Fahrzeugtests oder Fahrsicherheitstrainings
  • Fahrten auf Rennstrecken
  • Gewerbliche Personenbeförderung
  • Weitervermietung des Fahrzeugs
  • Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatorts strafbar sind
  • Transport von gefährlichen Stoffen

Der Mieter ist außerdem dafür verantwortlich, das Ladegut ordnungsgemäß zu sichern.

7. Fahrten ins Ausland

Das Mietfahrzeug darf nur innerhalb Deutschlands verwendet werden. Fahrten ins Ausland sind nur mit schriftlicher Genehmigung von Ulus Autovermietung gestattet, mit Ausnahme von Belgien, den Niederlanden und Luxemburg.

8. Mietpreisgestaltung

Der Mietpreis setzt sich aus einem Grundmietpreis sowie zusätzlichen Leistungen zusammen. Es gelten die zum Zeitpunkt der Anmietung gültigen Preislisten von Ulus Autovermietung. Zu den Zusatzleistungen zählen Betankungsgebühren, Kraftstoffkosten, Servicegebühren, Mautgebühren sowie Zubehör wie Kindersitze oder Navigationsgeräte. Zustellungs- und Abholungskosten werden ebenfalls nach der aktuellen Preisliste berechnet. Bei einer einvernehmlichen Verlängerung oder Verkürzung der Mietdauer kann eine Bearbeitungsgebühr anfallen.

9. Zahlungsbedingungen

Der gesamte Mietpreis, inklusive aller sonstigen vereinbarten Entgelte, ist zu Beginn der Mietzeit fällig. Bei Mietverhältnissen über 27 Tage ist die Miete in 28-tägigen Intervallen zu zahlen. Sollte die Mietdauer vor Ablauf eines 28-tägigen Intervalls enden, wird der verbleibende Betrag bei Rückgabe des Fahrzeugs fällig.

10. Kaution

Bei Mietbeginn ist eine Kaution zu hinterlegen, die als Sicherheit für die Erfüllung der Pflichten des Mieters dient. Diese Kaution wird entweder der Kreditkarte belastet oder im Kreditrahmen reserviert. Die Kaution wird nicht verzinst.

11. Fristlose Kündigung bei Zahlungsverzug

Im Falle eines Zahlungsverzugs ist Ulus Autovermietung berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

12. Versicherungsschutz

Der Mietvertrag umfasst eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von 100 Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Die Versicherung deckt jedoch keine Schäden ab, die durch die Beförderung gefährlicher Stoffe entstehen. Der Mieter darf ohne ausdrückliche Zustimmung von Ulus Autovermietung keine Haftpflichtansprüche Dritter anerkennen oder begleichen.

13. Unfälle, Diebstahl und Meldepflichten

Im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder sonstiger Schäden ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu informieren und Ulus Autovermietung schriftlich über alle Einzelheiten zu unterrichten. Der Mieter muss alle notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung des Schadensereignisses ergreifen.

14. Haftung von Ulus Autovermietung

Ulus Autovermietung haftet ausschließlich für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Eine Haftung für im Fahrzeug zurückgelassene Gegenstände ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

15. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet grundsätzlich für alle während der Mietzeit am Fahrzeug entstandenen Schäden, unabhängig davon, ob diese durch eigenes Verschulden, durch Dritte oder durch äußere Einflüsse verursacht wurden. Dies umfasst auch Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Missachtung von Verkehrsregeln, sowie die Nutzung des Fahrzeugs entgegen den Bestimmungen des Mietvertrags.

15.1 Haftungsumfang

Die Haftung des Mieters erstreckt sich auf:

  • Direkte Schäden: Physische Schäden am Fahrzeug wie Kratzer, Dellen, Glasbruch, Reifen- und Felgenschäden, sowie Schäden durch falsches Betanken oder Unterlassung der regelmäßigen Wartung.
  • Indirekte Schäden: Ausfallkosten, Wertminderung des Fahrzeugs, sowie jegliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Behebung der Schäden stehen (z.B. Gutachterkosten, Abschleppkosten).
  • Schäden durch Dritte: Der Mieter haftet auch dann, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde, es sei denn, diese sind eindeutig identifiziert und die Schadenersatzansprüche können vollständig bei diesen geltend gemacht werden.
  • Diebstahl oder Verlust: Der Mieter haftet für den vollständigen Verlust des Fahrzeugs oder von Fahrzeugteilen, es sei denn, er kann nachweisen, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Sicherung des Fahrzeugs ergriffen hat.

15.2 Haftungsfreistellung und Selbstbehalt

Durch den Abschluss einer vertraglichen Haftungsfreistellung (vergleichbar mit einer Vollkaskoversicherung) kann der Mieter seine Haftung begrenzen. Im Falle eines Schadens haftet der Mieter nur bis zur Höhe des vertraglich vereinbarten Selbstbehalts. Ausgenommen von der Haftungsfreistellung sind jedoch Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters verursacht wurden. In solchen Fällen bleibt der Mieter uneingeschränkt haftbar.

Grobe Fahrlässigkeit liegt insbesondere vor, wenn der Mieter:

  • das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten geführt hat,
  • die Verkehrsvorschriften grob missachtet hat (z.B. Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit, Überfahren von roten Ampeln),
  • das Fahrzeug Dritten überlassen hat, die nicht im Mietvertrag als Fahrer eingetragen sind,
  • das Fahrzeug unsachgemäß genutzt hat (z.B. Fahren auf nicht für den Straßenverkehr zugelassenen Wegen, Überladen des Fahrzeugs),
  • Schäden durch offensichtliche Missachtung von Warnhinweisen im Fahrzeug (z.B. Warnleuchten) entstanden sind.

15.3 Meldepflichten bei Schadensfällen

Der Mieter ist verpflichtet, Ulus Autovermietung unverzüglich über jeden Schaden, Diebstahl oder Unfall zu informieren. Bei Unfällen ist zusätzlich unverzüglich die Polizei zu verständigen, um eine polizeiliche Unfallaufnahme sicherzustellen. Der Mieter hat eine detaillierte schriftliche Schadensmeldung zu erstellen und alle relevanten Informationen, wie Zeugenaussagen und Unfallskizzen, zur Verfügung zu stellen.

15.4 Ausschlüsse von der Haftungsfreistellung

Von der Haftungsfreistellung ausgeschlossen sind weiterhin Schäden an:

  • der Innenausstattung des Fahrzeugs (z.B. durch unsachgemäßen Transport von Tieren oder verschüttete Flüssigkeiten),
  • Navigationsgeräten, Radio und anderen eingebauten elektronischen Geräten, sofern der Schaden durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist,
  • Reifen und Felgen, die durch das Fahren auf nicht asphaltierten Straßen oder durch unsachgemäße Benutzung beschädigt wurden.

Ulus Autovermietung behält sich das Recht vor, den Mieter in vollem Umfang haftbar zu machen, wenn nachgewiesen wird, dass die vertraglichen Pflichten oder die Vorschriften des Mietvertrags missachtet wurden.

16. Rückgabe des Fahrzeugs

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort an Ulus Autovermietung zurückzugeben. Das Fahrzeug muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es bei der Übernahme war, abgesehen von der normalen Abnutzung durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch.

16.1 Rückgabeort und -zeit

  • Vertragsgemäßer Rückgabeort: Das Fahrzeug ist an dem im Mietvertrag festgelegten Ort zurückzugeben. Eine Rückgabe an einem anderen Ort ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ulus Autovermietung möglich. Eventuelle Mehrkosten, die durch die Rückgabe an einem abweichenden Ort entstehen, trägt der Mieter.
  • Rückgabezeit: Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug zum vereinbarten Rückgabezeitpunkt zurückzugeben. Eine verspätete Rückgabe ohne vorherige Zustimmung kann zur Berechnung zusätzlicher Mietkosten führen, die über den vereinbarten Mietpreis hinausgehen. Im Falle einer erheblichen Verspätung behält sich Ulus Autovermietung das Recht vor, Strafgebühren zu erheben.

16.2 Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe

Das Fahrzeug muss in einem ordnungsgemäßen, sauberen und verkehrssicheren Zustand zurückgegeben werden. Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Rückgabe festgestellt werden und die über die normale Abnutzung hinausgehen. Dies umfasst unter anderem:

  • Äußere Schäden: Lackschäden, Kratzer, Dellen, Glasbruch, Schäden an Felgen und Reifen.
  • Innere Schäden: Beschädigungen der Innenausstattung, Flecken, Brandlöcher, Schäden an Sitzen, Armaturen und elektronischen Geräten im Fahrzeug.
  • Reinigung: Falls das Fahrzeug übermäßig verschmutzt zurückgegeben wird, behält sich Ulus Autovermietung das Recht vor, dem Mieter die Kosten für eine professionelle Reinigung in Rechnung zu stellen.

16.3 Rückgabeprotokoll

Bei der Rückgabe des Fahrzeugs wird ein Übergabeprotokoll erstellt, das von beiden Parteien unterzeichnet wird. Dieses Protokoll dokumentiert den Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Rückgabe und enthält:

  • Angaben zum Fahrzeugzustand: Detaillierte Beschreibung aller sichtbaren Schäden und Verschmutzungen.
  • Kilometerstand: Der bei der Rückgabe festgestellte Kilometerstand.
  • Tankfüllstand: Der aktuelle Tankfüllstand, sofern das Fahrzeug vollgetankt zurückgegeben werden muss.
  • Datum und Uhrzeit der Rückgabe: Diese werden exakt festgehalten, um etwaige spätere Diskussionen über eine verspätete Rückgabe zu vermeiden.

16.4 Verhalten bei Schäden

Sollten während der Mietzeit Schäden am Fahrzeug entstanden sein, so ist der Mieter verpflichtet, diese bereits vor der Rückgabe Ulus Autovermietung zu melden. Schäden, die bei der Rückgabe festgestellt werden und nicht vorher gemeldet wurden, können zu zusätzlichen Kosten führen, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

16.5 Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten

Falls die Rückgabe des Fahrzeugs außerhalb der regulären Öffnungszeiten von Ulus Autovermietung erfolgen soll, muss dies im Voraus schriftlich vereinbart werden. Der Mieter trägt in diesem Fall das Risiko für das Fahrzeug bis zum nächsten regulären Öffnungstermin. Ulus Autovermietung behält sich vor, etwaige Schäden, die bis zur offiziellen Übernahme des Fahrzeugs entstehen, dem Mieter zu belasten.

16.6 Nicht zurückgegebene Fahrzeugbestandteile

Der Mieter ist verpflichtet, alle zum Fahrzeug gehörenden Bestandteile (z.B. Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Bordwerkzeug, Zubehör wie Navigationssysteme oder Kindersitze) vollständig und unbeschädigt zurückzugeben. Fehlende oder beschädigte Bestandteile werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.

16.7 Konsequenzen einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe

Im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Rückgabe (z.B. unvollständige oder beschädigte Rückgabe, verspätete Rückgabe) behält sich Ulus Autovermietung das Recht vor, dem Mieter:

  • die Kosten für notwendige Reparaturen oder Ersatzteile in Rechnung zu stellen,
  • zusätzliche Mietkosten für den Zeitraum der verspäteten Rückgabe zu berechnen,
  • Strafgebühren für erhebliche Verzögerungen oder Vertragsverstöße zu erheben.

17. Fahrzeugtausch

Ulus Autovermietung behält sich das Recht vor, dem Mieter im Falle eines unvorhergesehenen Ereignisses ein vergleichbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Der Mieter ist verpflichtet, das Ersatzfahrzeug zu den gleichen Bedingungen wie das ursprünglich gemietete Fahrzeug zu nutzen.

18. Datenschutz

Die persönlichen Daten des Mieters werden ausschließlich zur Erfüllung des Mietvertrags und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet. Ulus Autovermietung verpflichtet sich, die Daten des Mieters vertraulich zu behandeln und nicht ohne dessen Zustimmung an Dritte weiterzugeben, es sei denn, es handelt sich um gesetzliche oder behördliche Verpflichtungen.

19. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von Ulus Autovermietung.

©Ulus Autovermietung. Alle Rechte vorbehalten.

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